STOP für TI - freie Arztpraxen
Worum geht es?
Beim Einlesen Ihrer elektronischen Gesundheitskarte sollen seit 2019 alle Arzt- und Psychotherapeutischen Praxen über das
Internet vernetzt sein. Mittels der sogenannten Telematik-Infrastruktur (TI) wird eine Internetverbindung zu Ihrer
Krankenkasse aufgebaut, um unter anderem die Stammdaten (Name, Adresse, etc.) abzugleichen aber auch weitere Daten
wie Diagnosen, Anmerkungen, Notizen, Überweisungen, Therapien werden für die Cloud freigegeben. Geplant ist, anfallende
Daten zentral auf Servern der Betreibergesellschaft „gematik“ zu speichern.
Was bedeutet das für uns Ärzte und Psychtherapeuten?
In die analoge Welt übersetzt, bedeutet dies, der Gesetzgeber zwingt uns – unter Androhung eines Honorarabzugs von 2.5% –
einen Generalschlüssel für unsere Praxis anzufertigen und ihn an unbekannte Personen auszuhändigen, die damit das Recht
erwerben, 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche ohne unsere Kenntnis die Praxis zu betreten und sämtliche handschriftlichen
Aufzeichnungen in den Karteikarten angeblich daraufhin zu überprüfen, ob die Versichertendaten der Patienten noch
aktuell sind. Weiterhin haben diese Personen das Recht, in unbegrenztem Umfang Kopien dieser Aufzeichnungen anzufertigen.
Wann oder welche Daten erhoben wurden, wird uns nicht mitgeteilt.
Was bedeutet das für Sie als Patienten?
(angeblicher) Nutzen: verbesserte Gesundheitsversorgung durch
++ einen digitalisierten Informationsaustausch zwischen Ärzten, Psychotherapeuten und anderen Heilberufen
++ flächendeckende Patientenanwendungen wie die Speicherung elektronischer Notfall-daten oder eines Medikamentenplans
(wahrscheinliche) Risiken:
– Gefahr der Sicherheit ihrer sensiblen Gesundheitsdaten durch Nicht-Berechtigte Personen und/oder Hackerangriffe
– Gefahr der Sicherheit ihrer sensiblen Gesundheitsdaten auch durch Berechtigte Personen
(deutlich mehr Informationen werden den Krankenkassen zugänglich gemacht oder wie 2018 in Österreich versucht:
eine Gesetzesänderung zum legalen Verkauf der Daten)
Was bedeutet das für uns als hausärztliche Praxis?
Unsere Patientendaten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Daher fühlen wir uns in besonderem Maße verantwortlich,
für ihren Schutz einzutreten.
Aus diesem Grund wollen wir KEINE Online-Anbindung unseres Praxis-Netzwerkes und keine DAUERHAFTE Speicherung von
in einem bundesweiten Datennetzwerk/Cloud und nehmen dafür auch die Sanktion des Gesetzgebers von einem
Honorarabzug in Kauf.
Wir sind Geheimnisträger und wollen das auch bleiben!